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Information zur Kostenübernahme von Bürodrehstühlen durch die DRV (ehm.BfA) bzw. die Agentur für Arbeit

 

Liegt bei einem Ihrer Mitarbeiter eine Wirbelsäulenerkrankung vor, kann man sich die Anschaffungskosten für einen orthopädischen Bürodrehstuhl ganz oder teilweise erstatten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft eingegangene Anträge nach Vorlage medizinischer Gutachten. Dazu benötigt sie folgenden Unterlagen:

  • Antragsvordruck G100 und Anlage G130,
  • ein ärztliches Attest,
  • eine Arbeitsplatzgarantie,
  • und die Angabe der Gesamtkosten für die Erstattung.

Vordrucke können unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de im Bereich Formulare/Rehabilitation herunter geladen werden.

Optimal ist es, wenn bereits der Orthopäde das Produkt direkt benennt, da dann die Wahrscheinlichkeit der hundertprozentigen Kostenübernahme am größten ist.

KÖHL-Stühle sind mit dem Gütesiegel "Ergonomie geprüft" und "schadstoff geprüft" durch die LGA-Nürnberg ausgezeichnet und können dafür dem Orthopäden vorgestellt werden. Desweiteren sei darauf hingewiesen, dass die Rentenversicherung Bund in Berlin längere Zeit unseren KÖHL-SELLEO getestet hat und als besonders empfehlenswert eingestuft hat.

Laden Sie unseren Informationsflyer zur Kostenübernahme hier herunter.

Um Rückeprobleme im Vorfeld zu vermeiden gibt es fünf wichte Regeln zum richtigen sitzen. Diese können Sie hier herunterladen.